Leitfaden für Eltern und Jugendliche
Immer wieder häufen sich Fragen von Eltern, deren Kinder an
Dreharbeiten interessiert sind, an den VdNA, die wir hier beantworten.
Leiftaden als Pdf: LeitfadenFürEltern.pdf
>>
1.) Was ist ein Casting?
Um bei einer Film- oder TV- oder Theaterproduktion besetzt zu werden,
gibt es das Casting (Vorsprechen, richtigerweise ist es aber ein
Vorspielen) mit einer Szene (von einer oder mehreren Personen).
Beim Casting versuchen Caster/in, Regie und Produktion herauszufinden,
ob bestim mte Schauspieler auf eine Rolle passen.
Die Agentur arbeitet mit Caster/in, Regisseuren, Produktionen u.
a. eng zusammen. Sie schlägt für konkrete Projekte und
Rollen vor, auf die ein Schauspieler vom Typ (Alter, Körpergröße,
Haarfarbe u.ä.) her passt und mitspielen könnte. Sie organisiert
das Casting, in dem sieden Text zum Vorbereiten sowie Ort und Termin
für das Casting mitteilt.
2.) Kostet ein Casting Geld?
Nein, Castings sollten unentgeltlich stattfinden. Zum einen werden
Castings projektbezogen durchgeführt, dass heißt, eine
Produktion beauftragt einen Caster/in, bestimmte Rollen zu besetzen.
In diesem Fall wird der Caster/in von der Produktion vergütet.
Zum anderen führen Nachwuchsagenturen Castings durch, um Talente
zu entdecken. Auch diese Castings sind kostenfrei.
Der VDNA kann sogenannte "Castings", die BEZAHLT werden
müssen, nicht empfehlen! Dasselbe gilt in diesem Zusammenhang
für Aufnahmegebühren bei Agenturen oder kostenpflichtige
Fotoshootings.
3.) Kostet ein Casting bei einer Modellagentur
Geld?
Bitte wenden Sie sich für weitere Auskünfte bei der Verbraucherzentrale
in Ihrer Stadt!
4.) Ist es normal Aufnahmegebühren
bei einer Agentur zu bezahlen?
Nein, die Agenturen erhalten Agenturprovisionen für die Vermittlungstätigkeit
und sollten deswegen keine Aufnahmegebühren verlangen.
Weitere Informationen dazu können Sie immer bei der Verbraucherzentrale
in Ihrer Stadt bekommen!
5.) Wie läuft der Vermittlungsvorgang
z.B. für eine Filmbesetzung?
Einer Filmproduktion liegt ein Drehbuch vor. Die Charaktere werden
von einer/m beauftragten Caster/in gesucht. Diese/r stellt ihre/seine
konkrete Anfrage u. a. an die Nachwuchsschauspielagenturen. Die
Agentur sucht unter bestimmten Aspekten (z. B. Alter, Größe,
Spielvermögen, Kondition u. a.) gezielt ihre Darsteller aus,
und schickt ihre Vorschläge an das Castingbüro.
In Zusammenarbeit mit Regie, gegebenfalls Produktion und Senderredaktion
sucht sich die/der Caster/in aus den gesammelten Vorschlägen
die Darsteller aus, die dann über die Agentur zum Casting eingeladen
werden. Nach dem Casting, das projektweise auch mehrere Castingrunden
dauern kann, wird von Regie, Produktion und Redaktion entschieden,
wer die Rolle spielen darf.
6.) Kann eine Agentur mitentscheiden, wer
besetzt wird?
Nein. Denn letztlich ist das eine künstlerische und finanzielle
Entscheidung der Regie und Produktion.
7.) Meine Agentur informiert mich im Aufnahmegespräch
nicht richtig über die Agenturarbeit. Was kann ich da tun?
Bleiben Sie solange hartnäckig und ausdauernd gegenüber
Ihrer Agentur bis Sie hierauf Antworten erhalten. Sollten Sie gar
keine Informationen bekommen, dann informieren Sie die Verbraucherzentrale
vor Ort und melden sie diese Vorgänge.
8.) Macht es Sinn in mehreren Agenturen zu
sein?
Nein, weil es sonst seitens der Castingbüros/Produktionen zu
Doppelbuchungen kommen kann und letztendlich werden solche Darsteller
oftmals nicht mehr zum Casting eingeladen. Die Konsequenzen aus
diesen Doppelbuchungen sind zum Nachteil des Darstellers, da jede
für den Darsteller tätig gewordene Agentur berechtigt
ist, ihr Vergütungshonorar einzufordern. Des weiteren kann
es zu organisatorischen Unannehmlichkeiten für alle Beteiligten
kommen.
9.) Muss ein Kind seine Gagen versteuern
und warum?
Ja, denn Kinder haben beim Film/Fernsehen/Theater/Musical den direkten
Anweisungen der Regie Folge zu leisten. Sie werden daher als Arbeitnehmer
betrachtet. Das bedeutet, dass Lohnsteuerkarte und Angaben über
den sozialversicherungsrechtlichen Status (Fragebögen der Produktionen)
des Kindes bei der Produktion eingereicht werden müssen.
10.) Ich habe keine Einsicht in die Darstellerverträge.
Meine Agentur händigt mir keine Verträge aus. Was kann
ich tun?
Es ist Ihr Recht und Ihre PFLICHT den Vertrag zwischen Ihrem Kind
bzw. Ihnen und der Produktionsgesellschaft zu kennen. Sie müssen
über den Vertragsinhalt informiert sein, denn letztendlich
wird bei Nichterfüllung des Vertrages die Produktion Sie /
Ihr Kind in Haftung nehmen. Also bestehen Sie eindringlich gegenüber
Ihrer Agentur darauf, den Vertrag VOR der Zusage der Mitwirkung
zumindest als Email, Fax oder Kopie zu bekommen. Sollten Sie mehrfach
keine Verträge von Ihrer Agentur bekommen, bitten Sie die Produktionsgesellschaften
um Zusendung eines Vertragsexemplars!
11.) Was ist eine Dreherlaubnis / Drehgenehmigung?
Auch bei "nur" einem Drehtag (und sei es nur eine halbe
Stunde) wird bei der entsprechenden Behörde (z. B. Amt für
Arbeitsschutz) eine Dreherlaubnis beantragt, ohne diese darf Ihr
Kind nicht drehen! Es wird dazu gebraucht:
a) Gesundheitsbescheinigung bzw. Zustimmung eines Kinderarztes
b) Schulbefreiung, von der Schule bestätigt und gestempelt
c) Zustimmung aller Erziehungsberechtigten, durch Unterschriften
bestätigt
d) Zustimmung Ihres Jugendamtes, unterschrieben und gestempelt
12.) Wieviele Drehtage darf ein Kind absolvieren
im Jahr?
Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie bereits auf
unserer Informationsseite. Bitte seien Sie sich aber dessen bewusst,
dass die für die Drehgenehmigung zuständige Behörde,
die Schule, Arzt, Jugendamt und auch Sie jederzeit Ihre Zustimmung
zu Dreharbeiten Ihres Kindes zurücknehmen dürfen. Im Vordergrund
sollte stets die gesunde Entwicklung Ihres Kindes stehen!
13.) Mein Kind (unter 18 Jahren) hat sich
alleine bei einer Agentur angemeldet. Dort wurden kostenpflichtige
Fotos von ihm erstellt. Die Agentur hat mir nun einen Aufnahme-Vertrag
per Fax/Post/Mail zum Unterschreiben zugeschickt, ohne dass ich
als Erziehungsberechtigter mit der Agentur ein Aufnahme- bzw. Informationsgespräch
hatte und ohne dass ich die Erlaubnis für die Erstellung der
Fotos gegeben habe. Ist das seriös?
a) Nein. Eine Anmeldung ohne Ihre Zustimmung ist nicht rechtswirksam,
da durch die Aufnahme in eine Agentur ein Vertragsverhältnis
zustande kommen soll, dass bis zu ihrer Zustimmung schwebend unwirksam
ist. Dieses beinhalten im Normalfall auch für das Kind Verpflichtungen
(unter anderem Bezahlung der Agenturprovision). In einem Aufnahmegespräch
werden Sie u.a. über wesentliche vertragliche Punkte (u. a.
Höhe der Agenturprovision, zusätzliche Dienstleistungen
der Agentur und deren Vergütungen, Pflichten des Darstellers
etc.) sowie die Gestaltung der Zusammenarbeit "aufgeklärt"
und über die Arbeitsweise der Agentur informiert. Bitte bedenken
Sie, dass Sie bei Unterzeichnung eines Vertrages auch eine Gegenleistung
erwarten können! Schriftlich sollte die Zustimmung jedoch zu
Ihrer eigenen Sicherheit (z. B. als Nachweis) erfolgen.Bitte seien
Sie sich darüber im Klaren, dass bei Minderjährigen stets
die Erziehungsberechtigten (zusammen mit dem Kind/Jugendlichen)
darüber entscheiden, ob das Kind zum Casting gehen darf oder
ob eine Rolle angenommen wird oder nicht! Die Agentur kann "nur"
vermittelnd, beratend wirken!
b) Eine seriöse Agentur ist zu allererst
bestrebt, seine Schauspieler in Projekte zu vermitteln, sie also
bei Filmen besetzen zu lassen, ihnen Rollen zu "organisieren".
D. h. wenn man erfolgreich mit Kindern und deren Eltern arbeiten
möchte, ist ein intensiver persönlicher Kontakt unabdingbar
und eine Grundvoraussetzung. Nur Agenturen, die die Kinder persönlich
kennen, können diese gezielt für geeignete Projekte vorschlagen
(genaue Vorstellung von der Rolle, Kenntnis darüber, ob das
Kind diese Rolle auch ausfüllen kann). Eine Besetzung ohne
diese Kenntnisse ist nicht möglich. Insofern entspricht die
Vorgehensweise der Frage 13 nicht der Arbeitsweise der im VDNA tätigen
Agenturen.
14.) Mein Kind dreht gerade und die Produktion
hält sich nicht an die vorgeschriebenen gesetzlichen Drehzeiten.
Was kann ich tun?
Zunächst sollten Sie Ihre Agentur darüber informieren,
damit die Agentur gemeinsam mit Ihnen und der Produktion eine einvernehmliche
Lösung finden kann. Sollte Ihr Kind nicht durch eine Agentur
vertreten sein, suchen Sie das Gespräch mit der Produktionsleitung
(denn im Normalfall sind es die Produktionsleiter/innen, die gegenüber
der Aufsichtsbehörde in Haftung - auch finanzieller Art - genommen
werden können). Sollte dieses Gespräch nichts bewirken
oder sollten sich die Verstöße häufen oder eklatant
sein, dann melden Sie das bitte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
(z. B. Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz, Gesundheits-schutz
und technische Sicherheit o. a.), die gegen solche Verstöße
amtlich vorgehen wird. Sie können bei einer Meldung auch anonym
bleiben.
Quelle: www.vdna-film.de
Stand: 01.01.2010
|